Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
(reguläre Auslegung – auf drei Wochen verkürzt)
In der Sitzung vom 22.07.2025 hat der Gemeinderat Stephansposching über die im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen beraten und entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die Planungsentwürfe in der Fassung vom 22.07.2025 wurden gebilligt und die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wurde mit der Einleitung der weiteren Schritte unter Beachtung einer verkürzten Auslegungsfrist von drei Wochen beauftragt .
Die Auslegung der Planungsentwürfe der GEOPLAN GmbH, Donau-Gewerbepark 5, 94486 Osterhofen, in der Fassung vom 22.07.2025 findet deshalb im Rahmen einer auf drei Wochen verkürzten Auslegung im Zeitraum zwischen dem 01.08.2025 und dem 25.08.2025 statt. Während der Auslegung kann der Entwurf zum Deckblatt Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Am Bahnübergang Wischlburg“ im Rathaus der Gemeinde Stephansposching, Deggendorfer Straße, 94569 Stephansposching, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Diese sind:
· Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr (Nur auf Terminvereinbarung)
· Dienstag bis einschl. Donnerstag für den allgemeinen Parteiverkehr geöffnet von 8.00 bis 12.00 Uhr
· Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 17.00 Uhr (Nur auf Terminvereinbarung)
· Zusätzlich jeder 1. Donnerstag im Monat langer Amtstag bis 18.30 Uhr (Nur auf Terminvereinbarung)
· Freitag mit Terminvereinbarung
Die Planungsentwürfe können auf der Internetseite der Gemeinde Stephansposching eingesehen werden. Unter dem Link SO Photopholtaik Stephansposching - Solarpark am Bahnübergang Wischlburg | Gemeinde Stephansposching stehen diese zum Download zur Verfügung.
Eventuelle Anregungen und Bedenken können der Gemeinde Stephansposching während der Auslegung schriftlich mitgeteilt werden. Erhalten wir innerhalb der o.g. Frist keine Äußerung, dürfen wir davon ausgehen, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch das Deckblatt Nr. 1 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Solarpark Am Bahnübergang Wischlburg“ nicht berührt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, Stellungnahmen elektronisch an die Adresse barbara.mendi@stephansposching.de bzw. info@stephansposching.de oder aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan „SO Solarpark Am Bahnübergang Wischlburg“ unberücksichtigt bleiben können.
Nicht fristgerecht eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Deckblatt Nr. 1 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Solarpark Am Bahnübergang Wischlburg“ unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte ggf. dem Infoblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 BauGB
- Begründung mit Umweltbericht
- Bebauungsplan SO Photopholtaik Stephansposching - Solarpark am Bahnübergang Wischlburg
- Bekanntmachung
- Beglaubigter Auszug aus dem Beschlussbuch der öffentlichen Sitzung
Gemeinde Stephansposching