Aufhebungsverfahren Bebauungsplan Stephansposching
Der Gemeinderat Stephansposching hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 beschlossen, den am 22.06.1967 in Rechtskraft getretenen Bebauungsplan Stephansposching sowie dessen 1. Änderung im Teilgebiet „Sprangerfeld“ sowie das Deckblatt Nr. 1 aufzuheben, um aufgrund der teilweise nicht mehr zeitgemäßen Vorschriften die Möglichkeiten für eine Nachverdichtung des Bereiches zu schaffen. Denn der sparsame Umgang mit Grund und Boden und die Verdichtung des Flächenverbrauchs in Bayern entspricht den Zielen der Landes- und Raumordnungsplanung. Die weitere bauliche Entwicklung im bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Stephansposching und die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben wird nach Abschluss des Aufhebungsverfahrens nach § 34 BauBG geregelt.