Gemeinde Stephansposching Gemeinde Stephansposching

MDW Wiererhof-Freundorf

Der Gemeinderat Stephansposching hat am 21.11.2023 beschlossen, für den Bereich der Flurnummer 10870 der Gemarkung Michaelsbuch in Freundorf einen Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung für ein dörfliches Wohngebiet MDW „Wiererhof – Freundorf“ aufzustellen und die Regeln des § 13 a BauGB anzuwenden. Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB erscheint nach Prüfung der Voraussetzungen, die im vorliegenden Fall als „erfüllt“ eingestuft werden können, zulässig, da sich die geplanten Wohnflächen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen und die Grundfläche weniger als 10.000 qm beträgt.

 

Es darf davon ausgegangen werden, dass durch die Bebauungsplanung keine Vorhaben begründet werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach dem Landesgesetz unterliegen würden. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 BauGB genannten Schutzgüter wird nicht gesehen. Es bestehen keine Anhaltspunkt dafür.

 

Deshalb wird nunmehr die reguläre Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die reguläre Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach  § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Aufgrund der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren im Bundesgesetzblatt und der Änderung des BauGB zum 07.07.2023, wonach das bisher förmliche schriftliche Beteiligungsfahren nun auf das digitale Verfahren als Regelfall umgestellt wurde, übermittle ich Ihnen die auch auf der Homepage der Gemeinde Stephansposching zum Download bereitgestellten Unterlagen mit der Bitte um Stellungnahme digital. Eine Papierausfertigung geht Ihnen wunschgemäß zu.

 

Die Entwürfe der Verfahrensunterlagen des  Bebauungs- und Grünordnungsplanes MDW „Wiererhof – Freundorf“ liegen vom 04.12.2023 bis einschließlich 09.01.2024 in der Bauverwaltung der Gemeinde Stephansposching, Zimmer 4, EG, öffentlich aus. Unter Punkt 5 (ab Seite 12 ff) des Vorentwurfs zum Bebauungsplanentwurf MDW „Wiererhof - Freundorf“ erfolgen Erläuterungen zum  Grünordnerischen Konzept und den Pflanzlisten; unter Punkt 6 (Seite 14 ff) wird der Biotop- und Artenschutz erläutert.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan kann in der Gemeindeverwaltung zu den regulären und individuell vereinbaren Geschäftszeiten eingesehen werden.

 

Diese sind:

 

  • Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr (mit Terminvereinbarung)
  • Dienstag bis einschl. Donnerstag für den allgemeinen Parteiverkehr geöffnet von 8.00 bis 12.00 Uhr
  • Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 17.00 Uhr (mit Terminvereinbarung)
  • Zusätzlich jeder 1. Donnerstag im Monat langer Amtstag bis 18.30 Uhr – (mit Terminvereinbarung)
  • Freitags nur mit Terminvereinbarung

 

 

Zudem stehen die Planunterlagen des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „SO Photovoltaik Grubäcker“ auf der Homepage der Gemeinde Stephansposching unter nachfolgendem Link zum Download zur Verfügung:

 

https://www.stephansposching.de/gemeinde/bauleitplanung/mdw-wiererhof-freundorf/

 

 

Wir bitten Sie,  im Rahmen der nach § 4 Abs. 1 BauGB gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht innerhalb eines Monats digital oder schriftlich oder bei Bedarf auf einem anderen Wege Stellung zu nehmen.

 

Eventuelle Anregungen und Bedenken können der Gemeinde Stephansposching während der Auslegung elektronisch, in Papierform oder auf einem anderen Wege mitgeteilt werden. Erhält die Gemeinde Stephansposching innerhalb der o.g. Frist keine Äußerung, wird davon ausgegangen, dass mit der Vorplanung Einverständnis besteht oder dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan MDW „Wiererhof-Freundorf“ der Gemeinde Stephansposching nicht berührt werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingehende Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan MDW „Wiererhof-Freundorf“ der Gemeinde Stephansposching unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

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