Meldung vom 01.10.2026 Der Landkreis Straubing-Bogen informiert in seiner heutigen Pressemitteilung über die aktuell geltenden Zuladungsgrenzen der Donaufähre "Posching":
Zuladungsbegrenzung auf 12 to bei der Donaufähre aufgrund des Wasserstandes
Trotz des niedrigen Wasserstandes der Donau kann die Donaufähre Posching zwischen Mariaposching (Landkreis Straubing-Bogen) und Stephansposching (Landkreis Deggendorf) weiterhin fahren.
Allerdings gibt es ab sofort und bis auf Weiteres eine Änderung was die Zuladung betrifft: So ist aufgrund des Wasserstandes nur noch eine Zuladung bis 12 to möglich. Größere und schwerere landwirtschaftliche Fahrzeuge und LKW über diesem Gewicht können daher vorübergehend bis zu einer Entspannung des Wasserpegels nicht befördert werden.
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Gemeinde Stephansposching