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Meldung vom 21.01.2024 Übergabe Standesamt an die Stadt Plattling

Stephansposching überträgt Standesamt an die Stadt Plattling

Stephansposching. Ab Jahresbeginn 2024 ist das Standesamt der Stadt Plattling auch für Stephansposchinger Standesamtsaufgaben zuständig. Die beiden Bürgermeister Hans Schmalhofer und Jutta Staudinger unterzeichneten kürzlich die notwendige Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes gemäß dem Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes und besiegelten damit die Aufgabenübertragung. Die notwendige Zustimmung der Standesamtsaufsicht am Landratsamt ist inzwischen auch erfolgt. Und zuvor stimmten der Gemeinderat Stephansposching und der Stadtrat Plattling der Aufgabenübertragung zu.

Die Stadt Plattling ist somit ab 1. Januar 2024 für die Beurkundung von Geburten, Hochzeiten sowie Sterbefällen und Kirchenaustritten in der Gemeinde Stephansposching zuständig. Für die Stephansposchinger Bevölkerung hält sich der Mehraufwand für die Fahrt ins Plattlinger Rathaus aber in Grenzen. Denn Geburten werden in der Kommune des Geburtskrankenhauses beurkundet.  Geburten von Stephansposchinger Kindern im Klinikum Deggendorf werden zum Beispiel zuständigkeitshalber im Standesamt Deggendorf beurkundet.  Sterbefälle in Kliniken etc. werden auch in der Kommune beurkundet in der der Sterbefall eintritt. Die Erledigung der Formalitäten mit dem Standesamt übernimmt außerdem in den allermeisten Sterbefällen das beauftragte Bestattungsinstitut. Das in Stephansposching tätige Bestattungsinstitut Schreiner hat seinen Sitz sowieso in der Stadt Plattling.

Am häufigsten betroffen sind von der neuen Regelung Personen, die einen Kirchenaustritt planen sowie Paare, die eine Eheschließung oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft beabsichtigen. Diese müssen die Anmeldungen künftig beim Standesamt Plattling erledigen. Die Trauung selbst kann aber auf Wunsch wie gehabt in Stephansposching stattfinden. Der Mehrwert, den ein eigenes Standesamt für die Bürgerschaft bietet, ist somit in der heutigen Zeit sehr gering.  Dagegen entwickelte sich das Standesamtswesen immer mehr zu einen sehr komplexen und hochregelementierten Rechtsgebiet. Die Ausbildung wird, auch hinsichtlich der zu beachtenden internationalen Rechte und Gesetze, immer umfangreicher und komplexer. In kleinen Standesämtern gibt es jedoch nur wenige Beurkundungen. Das Vorhalten von Fachpersonal incl. Vertretungen ist daher unwirtschaftlich geworden und in Zeiten des Fachkräftemangels nicht mehr vertretbar. Daher übertragen immer mehr kleinere Standesämter die Aufgaben an große Standesämter.

Wichtiger Hinweis für die Stephansposchinger Bevölkerung: Völlig unberührt von der Übertragung der Standesamtstätigkeiten bleiben die Angelegenheiten des Einwohner- und Passamtes. Personalausweise und Reisepässe sowie Wohnsitzan-, ab- und ummeldungen werden weiterhin ausnahmslos im Rathaus der Gemeinde Stephansposching bearbeitet.

 

 

 

Infos zum Foto: (Stadt Plattling) von links:

Geschäftsleiter Josef Hofmeister, Bürgermeisterin Jutta Staudinger, Bürgermeister Hans Schmalhofer, Leiter des Plattlinger Standesamtes Matthias Weber, Eva Haimerl

Kategorien: Verwaltung

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