Meldung vom 03.02.2023 Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem unabhängigen Wahlausschuss gewählt.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Schöffenamt interessieren, haben nun bis zum 03.03.2023 die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben.
Das Bewerbungsformular und weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Interessenten für das Jugendschöffenamt wenden sich bitte an das Landratsamt Deggendorf.
https://www.landkreis-deggendorf.de/aktuelles/aus-dem-landkreis/wahl-von-jugendschoeffen-jugendamt-sucht-geeignete-bewerberinnen-und-bewerber-2/
Bekanntmachung Schöffenwahl
Kategorien: Verwaltung