Meldung vom 29.03.2023 Im Rathaus Stephansposching gelten ab 1. April 2023 neue Öffnungszeiten. Mit der Neuerung trägt die Gemeindeverwaltung dem geänderten Nutzerverhalten der Bürgerschaft sowie modernen work-life-Ansprüchen der Beschäftigen Rechnung.
Im Rathaus Stephansposching gelten ab 1. April 2023 neue Öffnungszeiten.
Mit der Neuerung trägt die Gemeindeverwaltung dem geänderten Nutzerverhalten der Bürgerschaft sowie modernen work-life-Ansprüchen der Beschäftigen Rechnung.
Die neuen Öffnungszeiten im Überblick:
- Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr (nur auf Terminvereinbarung)
- Dienstag bis einschl. Donnerstag für den allgemeinen Parteiverkehr geöffnet von 8.00 bis 12.00 Uhr
- Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 17.00 Uhr
(Nur auf Terminvereinbarung) - Zusätzlich jeder 1. Donnerstag im Monat langer Amtstag bis 18.30 Uhr – (Nur auf Terminvereinbarung)
Freitag (nur mit Terminvereinbarung)
Hinweise:
Bauanträge sind seit 1. Januar 2023 nicht mehr in der Gemeinde sondern im Landratsamt einzureichen.
Über das BürgerServicePortal (www.Stephansposching.de) können bereits jetzt und künftig immer mehr Behördenangelegenheiten bequem online erledigt werden.
Kategorien: Verwaltung