Meldung vom 19.02.2024 Am 7. Februar 2024 wurden die aktualisierten Bauantragsformulare im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2024 Nr. 61 - BayMBl. 2024 Nr. 61 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)) bekannt gemacht.
15. Februar 2024: Ab dem 01.03.2024
Am 7. Februar 2024 wurden die aktualisierten Bauantragsformulare im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2024 Nr. 61 - BayMBl. 2024 Nr. 61 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)) bekannt gemacht. Die Bekanntmachung tritt am 1. März 2024 in Kraft, so dass ab diesem Datum grundsätzlich die neuen Bauantragsformulare zu verwenden sind. Die alten Vordrucke mit Stand Februar 2021 können bis zum 1. April 2024 weiterverwendet werden. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass zwar alle Bauantragsformulare neu veröffentlicht wurden und damit ein neues Datum zum Stand des jeweiligen Formulars erhalten haben, manche Formulare aber ohne inhaltliche Änderung geblieben sind. Dies betrifft die Anlagen 3, 4, 6 und 7 jeweils mit Erläuterungen und die Anlagen 14 bis 16. Aus Sicht des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr besteht aufgrund der inhaltlichen Identität der genannten Anlagen mit den alten Vordrucken kein Anlass für eine Nachforderung, sollten alte Vordrucke mit Stand Februar 2021 eingereicht werden.
Ab 1. März 2024 werden die überarbeiteten Formulare auf der Homepage des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter dem folgenden Link zur Verfügung gestellt werden: Bauantragsformulare - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de)
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