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Gewässerrandstreifen - Kartierung

Meldung vom 09.01.2024 Durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde im Jahr 2019 eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen in Bayern eingeführt. Nach Art.16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist es verboten, in der freien Natur entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen (Gewässerrandstreifen).

Ein natürliches, wasserführendes Gewässer erkennt man leicht. Dort gilt bereits jetzt die Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen. Die genaue Abgrenzung der Gewässer mit Randstreifenpflicht ist aber schwierig, weil eine Vielzahl von Kriterien dabei zu beachten ist. Zum Beispiel können Gräben auch ohne ständige Wasserführung dazugehören, künstliche Gewässer dagegen nur in Ausnahmefällen.

Um eindeutig zu klären, an welchen Gewässerabschnitten ein Randstreifen einzuhalten ist, führen die Wasserwirtschaftsämter bayernweit Kartierungen durch. Dazu werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet.

Ab Jahresbeginn 2024 starten die Kartierungsarbeiten für den Landkreis Deggendorf. Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Deggendorf werden deshalb die Gewässer III. Ordnung und Gräben begehen. Für die Begehungen der Gewässer ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In aller Regel werden die Begehungen zu Fuß durchgeführt. Die Berechtigung zur Durchführung der Begehungen ergibt sich aus § 101 Abs. 1 WHG.

Erst mit der Veröffentlichung der Gewässerrandstreifenkulisse durch das Landes-amt für Umwelt im Umweltatlas wird die Kulisse für den Landkreis Deggendorf rechtskräftig. Dies wird voraussichtlich bis zum 1. Juli 2025 geschehen. Unabhängig davon, gilt an klar erkennbaren natürlichen Gewässern bereits jetzt schon die gesetzliche Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens.

 Weitere Informationen über das Projekt Ermittlung der Gewässerrandstreifen-Kulisse sind auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamts Deggendorf zu finden: www.wwa-deg.bayern.de

Kategorien: Verwaltung

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