Gemeinde Stephansposching Gemeinde Stephansposching

Regelungen zur Öffnung des Rathauses bis auf Weiteres

Meldung vom 01.12.2020 Telefonische Terminvereinbarung notwendig Zutritt 3-G Regelung

Zur Vermeidung von Begegnungsverkehr und Wartezeiten, sowie zum besseren Schutz der Besucher und des Personals sind bis auf Weiteres persönliche Vorsprachen im Rathaus nur noch nach vorheriger Terminvergabe möglich. Bürger- und Behördenanliegen werden gerne während der allgemeinen telefonischen Erreichbarkeit des Rathauses entgegengenommen. Soweit die Angelegenheit telefonisch nicht abschließend bearbeitet werden kann, vergeben die Sachbearbeiter zeitnah Vorsprachetermine. Gerne stehen die Rathausmitarbeiter auch per E-Mail bzw. Briefpost zur Verfügung.

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Bleiben Sie gesund

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