Meldung vom 24.06.2024 weitere Details entnehmen Sie unten ...
Der Gemeinderat Stephansposching hat sich mit den im Rahmen frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken in der Gemeinderatssitzung vom 11.06.2024 ausführlich befasst. Die eingegangenen Stellungahmen wurden verlesen, zur Kenntnis genommen und abgewogen. Die geänderten Planungsentwürfe wurden gebilligt und die Auslegung sowie die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Deshalb findet nunmehr die zweite Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden- und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt und zwar vom
24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Sondergebiet „SO Photovoltaik Leithen“ mit Begründung und Umweltbericht sowie das Deckblatt Nr. 25 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Stephansposching in der Fassung vom 11.06.2024 liegen ab sofort bis einschließlich 26.07.2024 in der Bauverwaltung des Rathauses der Gemeinde Stephansposching, Deggendorfer Straße 6, 94569 Stephansposching, Erdgeschoss – Zimmer 4 - öffentlich aus. Sämtliche Planungsunterlagen können dort während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Diese sind:
- Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr (mit Terminvereinbarung)
- Dienstag bis einschl. Donnerstag für den allgemeinen Parteiverkehr geöffnet von 8.00 bis 12.00 Uhr
- Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 17.00 Uhr(mit Terminvereinbarung)
- Zusätzlich jeder 1. Donnerstag im Monat langer Amtstag bis 18.30 Uhr – (mit Terminvereinbarung)
- Freitags nur mit Terminvereinbarung
Zudem stehen die Planunterlagen des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „SO Photovoltaik Leithen“ sowie das Deckblatt Nr. 25 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Stephansposching auf der gemeindlichen Homepage unter nachfolgendem Link zum Download zur Verfügung:
https://www.stephansposching.de/gemeinde/bauleitplanung/so-photovoltaik-leithen/
Unter Punkt 7 des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf „SO Photovoltaik Leithen“ wird im Umweltbericht (ab Seite 13 ff) auf die umweltbezogenen Informationen eingegangen und zwar zu
- den rechtlichen Grundlagen
- der Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes
- des Inhalts und der Ziele des Bebauungsplans
- der Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Zielen und Ihrer Berücksichtigung
- der Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung
- der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
- die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
- der alternativen Planungsmöglichkeiten
- der Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken sowie
- den Maßnahmen zur Überwachung
Auf Seite 28 (Punkt 7.8) erfolgt eine allgemein verständliche Zusammenfassung.
Aufgrund der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren im Bundesgesetzblatt und der Änderung des BauGB zum 07.07.2023, wonach das bisher förmliche schriftliche Beteiligungsfahren nun auf das digitale Verfahren als Regelfall umgestellt wurde, übermittle ich Ihnen die auch auf der Homepage der Gemeinde Stephansposching zum Download bereitgestellten Unterlagen mit der Bitte um Stellungnahme ausschließlich digital.
Wir bitten Sie, im Rahmen der nach § 4 Abs. 1 BauGB gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht innerhalb eines Monats digital oder schriftlich oder bei Bedarf auf einem anderen Wege Stellung zu nehmen.
Eventuelle Anregungen und Bedenken können der Gemeinde Stephansposching während der Auslegung elektronisch, in Papierform oder auf einem anderen Wege mitgeteilt werden. Erhält die Gemeinde Stephansposching innerhalb der o.g. Frist keine Äußerung, wird davon ausgegangen, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Sondergebiet „SO Photovoltaik Leithen“ sowie dem Deckblatt Nr. 25 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Stephansposching nicht berührt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingehende Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Sondergebiet „SO Photovoltaik Leithen“ sowie dem Deckblatt Nr. 25 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Stephansposching unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, man aber hätte geltend machen können.
Kategorien: Verwaltung
Gemeinde Stephansposching