Gemeinde Stephansposching Gemeinde Stephansposching

Neue Wasserabgabe- und Entwässerungssatzungen

Meldung vom 28.09.2024 Neue Wasserabgabe- und Entwässerungssatzungen

Der Gemeinderat Stephansposching hat in öffentlicher Sitzung am 24.09.2024 eine neue Wasserabgabesatzung mit der dazugehörigen Beitrags- und Gebührensatzung sowie eine Entwässerungssatzung mit der dazugehörigen Beitrags- und Gebührensatzung beschlossen. Diese Satzungen treten am 01.01.2025 in Kraft und ersetzen die bisher gültigen.

Die neuen Satzungen entsprechen den Mustersatzungen des Bayer. Gemeindetages, die den Gemeinden zur Verwendung empfohlen werden. Mit den neuen Satzungen aktualisierte der Gemeinderat sein Ortsrecht entsprechend den jetzt gültigen gesetzlichen Vorgaben zum Kommunalabgabenrecht.

Ebenso wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung als kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde von Rechtsanwältin Frau Bettina Radlbeck, von der Industrie- und Handelskammer Niederbayern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Kalkulation von Beiträgen und Gebühren kommunaler Abwasserbeseitigungs- und Wasserversorgungsanlagen, neu kalkuliert. Die Kanalgebühren werden ab 01.01.2025 nach dem Wasserverbrauch abgerechnet (bisher Pauschale pro Person 45,00 € und pro m³ Geschossfläche 0,33 €). Die neuen Gebühren/und Beiträge tragen den in den letzten Jahren stark angestiegenen Kosten Rechnung (Personalkosten, Klärschlammentsorgung, Stromkosten, Materialkosten etc.).

Den Text der neuen Satzungen sowie der dazugehörigen Bekanntmachungen finden Sie hier:  

Auf die Gebührenschuld von Wasser- und Abwassergebühren sind zum 15.05., 15.08. und 15.11. jedes Jahres Vorauszahlungen zu leisten.

Kategorien: Verwaltung

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