Meldung vom 05.12.2025 Granitsteine und andere „Schutzeinrichtungen“ am Grundstücksrand
Damit Autos und Schwerlastfahrzeuge die grüne Fläche außerhalb des Gartenzauns nicht ständig befahren und Fahrspuren hinterlassen werden immer wieder Granitsteine, Metallpfosten und andere Gegenstände am Fahrbahnrand angebracht.
Das kann haftungsrechtlich ein Problem werden. Deshalb folgender Hinweis der Gemeinde Stephansposching:
Zum sog.“ Lichtraumprofil“ einer Straße gehört auch ein mindestens 50 cm breites Bankett beidseitig der Fahrbahn. Bitte halten Sie diesen Mindestabstand ein. Dies ist wichtig vor allem in Hinblick auf den regulären Straßenverkehr, aber auch auf die Fahrzeuge des gemeindlichen Bauhofes, die z. B. bei starkem Schneefall beschädigt werden können.
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Gemeinde Stephansposching