Gemeinde Stephansposching Gemeinde Stephansposching

Erläuterung zur Neufestsetzung der Abschläge für Wasser und Abwasser ab 2025

Meldung vom 17.03.2025 Bei der Wasserabrechnung 2024 sind auch die Abschläge für 2025 neu berechnet worden.

Grundlagen sind die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Stephansposching v. 24.09.2024

und die Beitrags-und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 24.09.2024.

Für die Berechnung der Vorauszahlungen wurde der Wasserverbrauch 2024 zugrunde gelegt.

Beispiel für einen Wasserverbrauch von 100m³:

Vorauszahlungen Wasser 2025

100 m³ x neuer Wasserpreis 2,08 € brutto        208,00€

+ Grundgebühr bei Wasserzähler bis 4 m³*      53,50 €

                                                                =  261,50 € daraus 75% für 3 Abschläge 196,13 €

davon 1/3 = 65,38 € vierteljährlicher Abschlag

* Grundgebühr bei Zählern bis 10 m³ 133,75 €, bei Zählern bis 16 m³ 214,-- €

 

Vorauszahlungen Kanal 2025

100 m³ x 3,60 € (bei Einleitung gesamtes Oberflächenwasser) 360,00 € (oder 3,29 € falls nur Schmutzwasser eingeleitet wird)

+ Grundgebühr bei Wasserzähler bis 4 m³*                              90,00  €

                                                                                       = 450,00 € daraus 75 % für 3 Abschläge 337,50 €

davon 1/3 = 112,50 € vierteljährlicher Abschlag

* Grundgebühr bis 10 m³ 225 €, bei Zählern bis 16 m³ 360 €

Somit ergibt sich ein Vorauszahlungsbetrag von 65,38 € für Wasser

                                                               und 112,50 € für Abwasser

insgesamt                                                       177,88 € vierteljährlich

Die Abschläge sind fällig am 15.05., 15.08. und 15.11..

Die Abrechnung für 2025 entsprechend der tatsächlich 2025 verbrauchten Wassermenge erfolgt im Januar/Februar 2026.

Kategorien: Verwaltung

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