Meldung vom 17.03.2025 Bei der Wasserabrechnung 2024 sind auch die Abschläge für 2025 neu berechnet worden.
Grundlagen sind die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Stephansposching v. 24.09.2024
und die Beitrags-und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 24.09.2024.
Für die Berechnung der Vorauszahlungen wurde der Wasserverbrauch 2024 zugrunde gelegt.
Beispiel für einen Wasserverbrauch von 100m³:
Vorauszahlungen Wasser 2025
100 m³ x neuer Wasserpreis 2,08 € brutto 208,00€
+ Grundgebühr bei Wasserzähler bis 4 m³* 53,50 €
= 261,50 € daraus 75% für 3 Abschläge 196,13 €
davon 1/3 = 65,38 € vierteljährlicher Abschlag
* Grundgebühr bei Zählern bis 10 m³ 133,75 €, bei Zählern bis 16 m³ 214,-- €
Vorauszahlungen Kanal 2025
100 m³ x 3,60 € (bei Einleitung gesamtes Oberflächenwasser) 360,00 € (oder 3,29 € falls nur Schmutzwasser eingeleitet wird)
+ Grundgebühr bei Wasserzähler bis 4 m³* 90,00 €
= 450,00 € daraus 75 % für 3 Abschläge 337,50 €
davon 1/3 = 112,50 € vierteljährlicher Abschlag
* Grundgebühr bis 10 m³ 225 €, bei Zählern bis 16 m³ 360 €
Somit ergibt sich ein Vorauszahlungsbetrag von 65,38 € für Wasser
und 112,50 € für Abwasser
insgesamt 177,88 € vierteljährlich
Die Abschläge sind fällig am 15.05., 15.08. und 15.11..
Die Abrechnung für 2025 entsprechend der tatsächlich 2025 verbrauchten Wassermenge erfolgt im Januar/Februar 2026.
Kategorien: Verwaltung
Gemeinde Stephansposching