Meldung vom 14.05.2025 Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Ab 01.05.2025 sind ausschließlich digital vorliegende Lichtbilder per QR-Code für neue Ausweisdokumente erforderlich.
Die Lichtbilder werden vom Fotografen erstellt und werden dann von der Behörde digital und medienbruchfrei eingelesen und weiterverarbeitet. Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen. Dadurch wird auch vermieden, dass die ausgedruckten Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen. Die Einhaltung der biometrischen Vorgaben für Lichtbilder ist wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgerinnen und Bürger sollen Unannehmlichkeiten insbesondere bei einer Grenzkontrolle erspart werden. Deshalb überprüfen Behörden vor Ort die Identität einer antragstellenden Person, erfassen deren biometrische Daten und achten auf Konformität zu den Biometrie-Vorgaben.
Das neue Antragsverfahren für Personalausweise und Reisepässe wird ab 01. Mai 2025 bundesweit eingeführt.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung unter 09935 9500-0.
Kategorien: Verwaltung
Gemeinde Stephansposching