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WA Rottersdorfer Straße

Der Gemeinderat Stephansposching hat in seiner Sitzung vom 07.11.2023 den Beschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 27 sowie zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung für ein WA  „WA Rottersdorfer Straße“ gefasst, die Planungsvorentwürfe der ALTMANN Ingenieurbüro  GmbH & Co.KG, Niederlassung Neutraubling, Pommernstraße 20, 93073 Neutraubling gebilligt , die Auslegung der Unterlagen beschlossen und die Verwaltung mit der Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beauftragt.  

 

Deshalb wird nunmehr die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Aufgrund der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren im Bundesgesetzblatt und der Änderung des BauGB zum 07.07.2023, wonach das bisher förmliche schriftliche Beteiligungsfahren nun auf das digitale Verfahren als Regelfall umgestellt wurde, erfolgt die Beteiligung der Behörden und Träöger öffentlicher Belange ausschließlich digital. Sämtliche Unterlagen werden auf der Homepage der Gemeinde Stephansposching zum Download bereitgestellt und können in der Bauverwaltung der Gemeinde Stephansposching eingesehen werden.  

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „WA Rottersdorfer Straße“ mit Begründung und Umweltbericht sowie das Deckblattes Nr. 27 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Stephansposching liegen vom 15.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023 im Rathaus der Gemeinde Stephansposching, Deggendorfer Straße 6, 94569 Stephansposching (Bauverwaltung, Zimmer 4) während der Geschäftszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.

 

Diese sind:

 

1.       Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr (mit Terminvereinbarung)

2.       Dienstag bis einschl. Donnerstag für den allgemeinen Parteiverkehr geöffnet von 8.00 bis 12.00 Uhr

3.       Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 17.00 Uhr
(mit Terminvereinbarung)

4.       Zusätzlich jeder 1. Donnerstag im Monat langer Amtstag bis 18.30 Uhr – (mit Terminvereinbarung)

5.       Freitags nur mit Terminvereinbarung

 

Zudem stehen die Planunterlagen des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „WA Rottersdorfer Straße“ auf der Homepage der Gemeinde Stephansposching unter nachfolgendem Link zum Download zur Verfügung:

 https://www.stephansposching.de/gemeinde/laufenden-bauleitplanverfahren/wa-rottersdorfer-strasse/

 

Im Rahmen der nach § 4 Abs. 1 BauGB gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht innerhalb eines Monats digital oder schriftlich oder bei Bedarf auf einem anderen Wege Stellung genommen werden.

 

Eventuelle Anregungen und Bedenken können der Gemeinde Stephansposching während der Auslegung elektronisch, in Papierform oder auf einem anderen Wege mitgeteilt werden. Erhält die Gemeinde Stephansposching innerhalb der o.g. Frist keine Äußerung, wird davon ausgegangen, dass mit der Vorplanung Einverständnis besteht oder dass die wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „WA Rottersdorfer Straße“ sowie dem Deckblatt Nr. 27 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Stephansposching nicht berührt werden.

 

Nicht fristgerecht eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „WA Rottersdorfer Straße“ sowie dem Deckblatt Nr. 27 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Stephansposching unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

 

Unter Punkt 6 des Vorentwurfs zum Bebauungsplanentwurf „WA Rottersdorfer Straße“ wird im Umweltbericht (ab Seite 25 ff) auf die umweltbezogenen Informationen eingegangen. Der erforderliche Ausgleichsflächenumfang, der durch die geplante Nutzung  zu erwarten ist, soll auf  einer Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 297 der Gemarkung, das sich in privatem Eigentum befindet, ausgeglichen werden.  

 

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